Diese Echo-Box EX-2 von Wandel & Goltermann ist ein spezialisiertes S-Band Messgerät für Frequenzbereiche von 2650 bis 2950 MHz. Das Gerät stammt aus Bundeswehr Bestand und verfügt über mehrere analoge Anzeigen zur Messung von Richtstrom sowie Ausgangsdämpfung. Die eindeutige Identifikation erfolgt über die Gerätebezeichnung EX-2 sowie die aufgebrachte Artikelnummer 9020 2602.
Herstellerangaben
Wandel & Goltermann GmbH & Co. KG
Arbachtalstraße 6
72800 Eningen unter Achalm
Deutschland
Telefon +49 7121 86-0
Fax +49 7121 86-2222
Website www.wgtest.com
Technische Spezifikationen
- Hersteller: Wandel & Goltermann
- Produktname / Produktart: Echo-Box / S-Band Messgerät
- Modell / Typ: EX-2
- Artikelnummer (P/N): 9020 2602
- Frequenzbereich: 2650…2950 MHz
- zusätzliche Kennzeichnung: BN 154/1
- weitere Kennzeichnung: Nr. 48090 C
- Anzeige: analoge Messinstrumente
- Beschriftung Anzeigen: Richtstrom (Diode-Current), Auskopplung (Output Attenuation)
- Ausgang: Richtstrom-Ausgang (Diode-Current Output)
- Eingang: HF Eingang (Input)
- Gehäuse: Metallgehäuse mit Tragegriffen
- Herkunft: Bundeswehr Bestand
- Zustand: gebraucht
Besondere Merkmale
- Original Wandel & Goltermann Messgerät EX-2
- eindeutige Identifikation über P/N 9020 2602
- spezifiziert für S-Band 2650–2950 MHz
- mehrere analoge Anzeigeinstrumente integriert
- robuste militärische Industrieausführung
- Gerätekennzeichnung und Kalibrieraufkleber vorhanden
- geeignet für HF-Mess- und Prüfanwendungen
- stabile Bauform mit Tragegriffen
Einsatzbereiche
- HF-Messtechnik im S-Band
- Wartung und Prüfung von Hochfrequenzsystemen
- Labor- und Prüfanwendungen
- Kalibrier- und Vergleichsmessungen
- industrielle Messtechnik
- Ausbildungs- und Testumgebungen
- Ersatzteilbeschaffung / Altgerätebetrieb
- technische Analyse von HF-Signalen
Hinweise
- Zustand: gebraucht
- Lieferumfang: Echo-Box EX-2 wie abgebildet
- Hinweis: Gerät aus Bundeswehr Bestand
- Versand: sichere Verpackung aufgrund Gewicht und empfindlicher Anzeigen
- Installation: Nutzung nur durch Fachpersonal, fachgerechte Handhabung erforderlich